Mobile Mitte unterliegt der medizinischen Schweigepflicht.
Der Patient erteilt Mobile Mitte die Erlaubnis, die notwendigen Patientendaten sowohl an die rechnungsstellende Ärztekasse als auch an die mit einer allfälligen Inkasso beauftragten Institution sowie an die zuständigen staatlichen Instanzen weiterzuleiten. Inkassofirmen, Betreibungsamt, Friedensrichteramt und zuständige Gerichte erhalten nur Daten, welche keine Rückschlüsse auf die konkrete medizinische Behandlung ermöglichen (Adressdaten, Gesamtbetrag der Rechnung).
Der Patient erklärt sich einverstanden, dass die Behandelnde von Mobile Mitte die Krankenakte des Patienten in elektronischer Form führen darf. Der Patient ist zudem einverstanden mit dem Einsatz von anderen Tools, wie bspw. Planungstools, welche die Terminfindung und -planung erleichtern. Die Bestimmungen gemäss Schweizer Datenschutzgesetz werden eingehalten.